„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
Pressen und Ihre Schutzeinrichtungen und Sicherungs-
maßnahmen je nach Beanspruchung, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen von ihm beauftragten
Sachkundigen auf sicheren Zustand geprüft werden und das Ergebnis dieser Prüfungen vom Sachkundigen
in das Prüfbuch oder in die Maschinenkartei eingetragen wird.“
BGR 500 - Kapitel 2.3 - Pressen der Metallbe- und -verarbeitung (früher: VBG 7n5.1 und VBG 7n5.2)
Unsere Leistungen:
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Pressenprüfungen gemäß UVV / BGR 500
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Lichtvorhangprüfungen
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Lichtvorhang-Umbauten und -Neuinstallationen
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Elektrische Prüfungen gem. BGVA3 an ortsunveränderlichen Anlagen
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Steuerungsbau (Neuanlagen und Retrofit)

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